Neues Führerscheinrecht
ab 19.01.2013
Geltungsdauer des Führerscheins:
15 Jahre (wird wie der Personalausweis nur verlängert)
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
unbefristet
Theoretische Unterrichtsstunden in der Übersicht:
Klasse | Grundunterricht | Klassenspezi. Unterricht | Gesamt |
A, A1 | 12 | 4 | 16 |
B | 12 | 2 | 14 |
M | 12 | 2 | 14 |
S | 12 | 2 | 14 |
L | 12 | 2 | 14 |
Mofa | 6 | 6 | |
BE | entfällt | entfällt | entfällt |
Theoretischer Ausbildungsplan
Themen:
Grundwissen
- Persönliche Voraussetzungen / Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Grundregel / Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Straßenverkehrssystem und seine Nutzung/Bahnübergänge
- Vorfahrt
- Verkehrsregelungen
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
- Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtungen
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen/Folgen von Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften
- Lebenslanges Lernen
Spezifischer Unterricht Klasse A
- Wissenswertes vor dem Fahren
- Der richtige Umgang mit dem Motorrad
- Sicheres und umweltbewusstes Fahren
- Richtiges Verhalten in besonderen Situationen
Spezifischer Unterricht Klasse B
- Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung
- Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen Umweltschonender Umgang mit Kraftfahrzeugen
Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung gliedert sich in:
- Grundausbildung
- Sonderfahrten
- Ausbildungsfahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung
Sonderfahrten | B, A, A1 | A1 auf A | B auf BE |
Schulung auf Bundes- und Landstraßen | 5 | 3 | 3 |
Schulung auf Autobahnen | 4 | 2 | 1 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1 | 1 |
Theorieprüfung kann bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Aushändigung des Führerscheins erfolgt jedoch erst am jeweiligen Geburtstag.