Führerschein


Neues Führerscheinrecht
ab 19.01.2013

Geltungsdauer des Führerscheins:
15 Jahre (wird wie der Personalausweis nur verlängert)

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
unbefristet

Theoretische Unterrichtsstunden in der Übersicht:

Klasse Grundunterricht Klassenspezi. Unterricht Gesamt
A, A1 12 4 16
B 12 2 14
M 12 2 14
S 12 2 14
L 12 2 14
Mofa 6 6
BE entfällt entfällt entfällt

 

 

Theoretischer Ausbildungsplan

Themen:

Grundwissen

  1. Persönliche Voraussetzungen / Risikofaktor Mensch
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen
  3. Grundregel / Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung/Bahnübergänge
  5. Vorfahrt
  6. Verkehrsregelungen
  7. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  8. Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
  9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtungen
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen/Folgen von Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften
  12. Lebenslanges Lernen

Spezifischer Unterricht Klasse A

  1. Wissenswertes vor dem Fahren
  2. Der richtige Umgang mit dem Motorrad
  3. Sicheres und umweltbewusstes Fahren
  4. Richtiges Verhalten in besonderen Situationen

Spezifischer Unterricht Klasse B

  1. Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung
  2. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen Umweltschonender Umgang mit Kraftfahrzeugen

 

Praktische Ausbildung:

Die praktische Ausbildung gliedert sich in:

  • Grundausbildung
  • Sonderfahrten
  • Ausbildungsfahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung
Sonderfahrten B, A, A1 A1 auf A B auf BE
Schulung auf Bundes- und Landstraßen 5 3 3
Schulung auf Autobahnen 4 2 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1 1

 

Theorieprüfung kann bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Aushändigung des Führerscheins erfolgt jedoch erst am jeweiligen Geburtstag.