Anmeldung zum Begleitenden
Fahren mit 17 (BF17):
- die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag erfolgen, die praktische Prüfung einen Monat vorher. Nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung (DIN A5 hochkant, rosa); damit dann nach Vollendung des 17. Lebensjahres gefahren werden darf.
- Ist zum Zeitpunkt der Prüfung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet, gibt es nur eine vorläufige Prüfbescheinigung, die nicht zum fahren berechtigt, diese muss bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde mit Vollendung des 17. Lebensjahres gegen die endgültige Prüfbescheinigung umgetauscht werden.
- Gefahren werden darf nur mit einer der angegebenen Begleitperson und nur in Deutschland.
- Das BF17 ist für die Klassen B (Pkw )– oder BE (Pkw mit Anhänger) möglich – automatisch eingeschlossen sind die FE-Klassen L (Traktor), M (Moped, Roller) und S (Trike, Quad)
- Zum 18. Geburtstag kann die Prüfbescheinigung gegen den regulären Kartenführerschein bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde umgetauscht werden; die Prüfbescheinigung verliert ihre Gültigkeit drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahrens.
- die Anmeldung zum BF17muss von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
- Als Begleitpersonen können beliebig viele eingetragen werden (nicht nur die Eltern) – Führerscheinkopien sind dem Antrag mit beizufügen
Voraussetzungen für die Begleitperson:
- Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein
- Mindestens 5 Jahre den Führerschein besitzen
- Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg
von 3 Punkten
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