B17


b17Anmeldung zum Begleitenden

Fahren mit 17 (BF17):

  • die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag erfolgen, die praktische Prüfung einen Monat vorher. Nach bestandener Prüfung gibt es keinen Karten­führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung (DIN A5 hochkant, rosa); damit dann nach Vollendung des 17. Lebens­jahres gefahren werden darf.
  • Ist zum Zeitpunkt der Prüfung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet, gibt es nur eine vorläufige Prüfbescheinigung, die nicht zum fahren berechtigt, diese muss bei der zuständigen Straßen­verkehrs­behörde mit Vollendung des 17. Lebensjahres gegen die endgültige Prüfbescheinigung umgetauscht werden.
  • Gefahren werden darf nur mit einer der angegebenen Begleit­person und nur in Deutschland.
  • Das BF17 ist für die Klassen B (Pkw )– oder BE (Pkw mit Anhänger) möglich – automatisch eingeschlossen sind die FE-Klassen L (Traktor), M (Moped, Roller) und S (Trike, Quad)
  • Zum 18. Geburtstag kann die Prüfbescheinigung gegen den regulären Kartenführerschein bei der zuständigen Straßen­verkehrs­behörde umgetauscht werden; die Prüfbescheinigung verliert ihre Gültigkeit drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahrens.
  • die Anmeldung zum BF17muss von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
  • Als Begleitpersonen können beliebig viele eingetragen werden (nicht nur die Eltern) – Führer­schein­kopien sind dem Antrag mit beizufügen

Voraussetzungen für die Begleitperson:

  • Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein
  • Mindestens 5 Jahre den Führerschein besitzen
  • Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg
    von 3 Punkten