B 196


auto

 

Definition

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhaltnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

 

Theoretische und praktische Ausbildung:

Die Schulung besteht aus zwei Teilen:

Theorie: 4 Stunden á 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
Praktische Übungen: 5 Stunden á 90 Minuten – Fahrzeugbeherrschung/Grundaufgaben und Überland- und Autobahnfahren

Mindestalter:

  • 25 Jahre
  • Geltungsbereich: innerhalb Deutschland
  • Vorbesitz der Klasse B mindestens 5 Jahre erforderlich