Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
- Elektromotor max. 4 kW Nennleistung
- Verbrennungsmotor max. 50 cm³
Dreirädrige Kleinkrafträder/vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
- Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm
- Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung
- Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung,
- Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie)
Mindestalter:
- 16 Jahre
- Beinhaltet keine anderen Klassen
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