Definition
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Theoretische Ausbildung (Mindestumfang)
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben!
Praktische Ausbildung (Mindestumfang)
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 3 |
Schulung auf Autobahnen | 1 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 |