A1


motorradKlasse A1:

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 KW.

Die Fahrerlaubnisverordnung erlaubt keine Sonderauflagen mehr für die Führerscheinklasse A1. Das bedeutet die Aufhebung des Tempolimits von 80 km/h für 16- bis 17-Jährige.

Theoretische Ausbildung für Klasse A1

Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne / mit

Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 4 4

Praktische Ausbildung für Klasse A1

ohne / mit
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 5
Schulung auf Autobahnen 4 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 3

Mindestalter:

  • 16 Jahre
  • Beinhaltet die Klasse AM